Granulatstreuer-Überprüfung
Überprüfungspflicht für Granulatstreuer
Der Überprüfungspflicht unterliegen Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen amtlich zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Registernummer wie z.B. Schneckenkornpräparate aber auch Granulate z.B. gegen Bodenschädlinge ausgebracht werden.
Neugeräte müssen fünf Jahre nach dem Kauf bzw. nach der Auslieferung (laut Datum auf Lieferschein oder Rechnung) erstmals überprüft werden.
Für in Gebrauch befindliche Geräte, die älter als fünf Jahre sind, ist eine Überprüfung mit Ausstellung einer Prüfplakette erforderlich. In weiterer Folge gelten dann Prüfintervalle von drei Jahren, wie bei den anderen Pflanzenschutzgeräten.